
Effizienz und Umweltschutz werden gefördert
ZEWOTHERM Förderservice
Ein effizientes Heizsystem senkt nicht nur dauerhaft die Energiekosten, sondern entlastet auch aktiv die Umwelt. Die Nutzung regenerativer Energien – wie Wärmepumpe und Photovoltaik – wird deshalb beim Neubau und bei Sanierungsvorhaben durch staatliche und kommunale Programme gezielt gefördert.
Mit den aktuellen Fördermaßnahmen treibt der Staat die Energiewende im Gebäudesektor voran. Denn fast 40 % des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO₂-Emissionen entfallen auf Gebäude. Während der Anteil erneuerbar erzeugten Stroms stetig wächst, bietet insbesondere der Wärmesektor enormes Potenzial – etwa durch den Austausch veralteter Heizsysteme gegen moderne, klimafreundliche Technologien.
Was viele nicht wissen: Nicht nur Wärmepumpen oder Heizkessel sind förderfähig – auch Flächenheizsysteme und die Kombination mit Lüftungssystemen werden unterstützt. Denn nur in Verbindung mit einer Flächenheizung lässt sich das volle Effizienzpotenzial durch niedrige Vorlauftemperaturen ausschöpfen. Wird zusätzlich eine smarte Regelung eingesetzt, sind weitere Fördervorteile möglich.
Welche Förderung gilt 2025 und 2026?
Auch über 2025 hinaus bleibt das Thema Förderung dynamisch: Für 2026 plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ziel ist es, Förderbedingungen zu vereinfachen und bestehende Vorgaben praxisnäher zu gestalten – konkrete Änderungen stehen jedoch noch aus.

30% Grundförderung

30% Einkommensabhängiger Bonus

20% Geschwindigkeitsbonus

Bis zu 70% Gesamtförderung

Antrag über die KfW

5%-Bonus für natürliches Kältemittel

Hinweise zur Beantragung von Fördermitteln ab Januar 2024
Fördermittel beantragen: Das hat sich verändert
Seit Januar 2024 hat sich der Prozess zur Beantragung von Fördermitteln für BEG Einzelmaßnahmen grundlegend verändert, was für Fachhandwerker* und Endkunden gleichermaßen von Bedeutung ist.
1. Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA):
Der erste Schritt im Antragsprozess für Fördermittel ist nun die einmalige Registrierung bei der DENA. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgreich zu sein.
2. Übertragung der technischen Daten:
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Übertragung der technischen Daten der Heizsysteme. Ab sofort liegt diese Aufgabe ausschließlich in den Händen der Fachhandwerker. Privatkunden sind nicht mehr berechtigt, diese Daten zu übermitteln, was die Rolle des Fachhandwerkers im Prozess zusätzlich unterstreicht. Als Alternative können Energie-Effizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden, um diese Aufgabe zu übernehmen.
3. Zuständigkeiten der Förderanträge:
Während Anträge für neue Heizsysteme wie Wärmepumpen über die KfW gestellt werden, bleiben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, etwa Dämmung, Lüftung oder Heizungsoptimierung, weiterhin beim BAFA angesiedelt.
Die gravierendste Änderung im Antragsprozess einer BAFA/KFW Förderung
Die Rolle der Fachunternehmen Im Förderantragsprozess
Die neue Regelung sieht vor, dass die Übertragung der technischen Daten zum Bauvorhaben ab sofort und ausschließlich in den Händen der Fachhandwerker liegt. Endkunden sind nicht mehr berechtigt, diese Daten zu übermitteln, was die Rolle des Fachhandwerkers im Prozess zusätzlich unterstreicht. Als Alternative können Energie-Effizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden, um diese Aufgabe zu übernehmen.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Fachunternehmerinnen und -unternehmer Förderanträge im Bereich „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung“ begleiten. Dazu wird ein Zugang zu den Prozessen der Durchführer (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie KfW) benötigt. Nach erfolgreicher Registrierung können Fachunternehmen dann die im Förderprozess notwendigen Informationen einreichen:
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien
- am Endenergieverbrauch des Gebäudes
- voraussichtliche Kosten
- Alle wichtigen Informationen zum neuen Fachunternehmerantragsprozess entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Übersicht der Fördermöglichkeiten

Genauere Informationen zur Förderung der BAFA für Photovoltaik finden Sie hier.
Zur BAFA-Website
Genauere Informationen zur Förderung der KFW für Photovoltaik finden Sie hier.
Zur KFW-Website
Genauere Informationen zur Förderung der BAFA für Flächenheizung finden Sie hier.
Zur BAFA-Website
Mit dem JAZ-Rechner können die Jahres-arbeitszahlen verschiedener Wärmepumpen berechnet werden. Der abschließende Report dient als Nachweis für das BAFA.
Zum JAZ-Rechner
Genauere Informationen zur Förderung der BAFA für Wärmepumpen finden Sie hier.
Zur BAFA-Website
Aktuelle Informationen zur BEG-Reform für dezentrale Wohnraumlüftung finden Sie hier.
Zur BEG-ReformÜbersicht der Förder- und Informationsträger

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Das Amt unterstützt den Einsatz von regenerativen Energien und gibt dabei attraktive Investitionszuschüsse.
Zur BAFA-Website
Der BWP ist Interessensvertreter für die Wertschöpfungskette der Wärmepumpe. Hier finden Sie Informationen zu Funktionsweise, Förderprogrammen und den aktuellen Stand der Förderpolitik mit allen ausschöpfbaren Möglichkeiten. ZEWOTHERM ist Mitglied beim Bundesverband für Wärmepumpe e.V.
Zur BWP-Website
Die bundeseigene Förderbank KfW finanziert das Bauen und den Kauf von energieeffizienten Gebäuden, das energetische Sanieren/Umbauen sowie die Nutzung erneuerbarer Energien mit umfangreichen Fördermitteln.
Zur KFW-Website
Jungen Familien machen viele Städte und Gemeinden attraktive Angebote zur Förderung. Z.B. Grundstücksvergünstigungen, Familiendarlehen etc. Auch die Energieeffizienz kann bezuschusst werden, darunter Wärmeschutz, Energieberatung oder die Heizungsoptimierung.

Einige Bundesländer bieten Förderprämien/Kreditprogramme für junge Paare/Familien für besonders energieeffiziente Technik. Wer für welches Bauvorhaben förderfähig ist, hängt von mehreren Faktoren ab, die sich je nach Bundesland und Programm unterscheiden.
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Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 % Förderung für eine neue Heizung erhalten – etwa beim Austausch einer alten Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizung durch eine Wärmepumpe oder andere effiziente Systeme. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. Einkommen, Art der neuen Heizung und ob ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. Sie würden gern eine professionelle Förderberatung erhalten? Jetzt Erstgespräch vereinbaren
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Ein KfW-Kredit lohnt sich vor allem bei größeren Sanierungsmaßnahmen oder dem Neubau eines energieeffizienten Hauses. Durch zinsgünstige Darlehen mit möglichen Tilgungszuschüssen können Sie langfristig Energie sparen und von attraktiven Förderkonditionen profitieren.
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Zu den wichtigsten Förderprogrammen zählen die Zuschüsse vom BAFA, die KfW-Förderung, sowie regionale und kommunale Programme. Gefördert werden unter anderem Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Stromspeicher, Wohnraumlüftung oder energetische Sanierungen.
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Die Voraussetzungen variieren je nach Programm. Grundsätzlich gilt: Die Maßnahme muss von einem Fachbetrieb ausgeführt und vor Beginn beantragt werden. Oft ist auch die Einbindung eines Energieberaters erforderlich. Energieberatung anfragen
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Für Photovoltaikanlagen gibt es aktuell keine direkten Zuschüsse über BAFA oder KfW – dafür aber indirekte Förderungen wie Steuererleichterungen, die Umsatzsteuerbefreiung sowie zinsgünstige Kredite (z. B. KfW 270). Ergänzend gibt es oft regionale Förderprogramme, über die wir Sie gerne informieren. Jetzt Fördermöglichkeiten prüfen lassen
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