Effizienz und Umweltschutz werden gefördert
Förderinformationen
Ein effizientes Heizsystem sorgt für niedrige Energiekosten und eine immense Entlastung der Umwelt. So ist die Energiegewinnung aus regenerativen Energien (Wärmepumpe und Photovoltaik) für Neubau und Sanierungsvorhaben ein wichtiges Instrument, um Hausbesitzer zur Investition in erneuerbare Wärme anzuregen und wird daher durch staatliche oder kommunale Förderprogramme finanziell unterstützt.
Mit den aktuellen Fördermaßnahmen versucht der Staat, die gesetzten Klimaziele verstärkt im breiten SHK-Markt anzukurbeln; entfallen doch knapp 40 % des Energieverbrauchs und rund ein Drittel der CO2-Emissionen auf Gebäude. Denn während der Anteil an regenerativ erzeugtem Strom (Thema PV-Anlage) stetig wächst, bietet der Wärmesektor enormes Potenzial und höchsten Bedarf. So sollen nach und nach alte Heizanlagen gegen eine moderne Heiztechnik ausgetauscht werden.
Auch wenn man auf den ersten Blick nur „Heizkessel“ oder „Wärmepumpe“ im Zusammenhang mit den Fördersätzen lesen mag; auch die Ein- und Umbauten von und mit Flächenheizungssystemen gehören mit in den Fördertopf. Denn nur die Flächenheizung bildet als Niedrigtemperatursystem die Grundlage für ein effizientes Heizsystem mit regenerativen Energieerzeugern. Nur mit einer Flächenheizung werden die besten Wirkungsgrade durch die niedrigen Vorlauftemperaturen erreicht. Und wenn die Wärmepumpe und das Lüftungsgerät regelungstechnisch gemeinsam betrieben werden, stehen auch hier attraktive Fördersummen im Raum.
Die ZEWOTHERM Wärmepumpen werden beim Heizungstausch gefördert. Das aktuelle Förderprogramm sieht folgende Maßnahmen vor.
- 30% Grundförderung
Für den Umstieg auf Erneuerbares Heizen. Das hilft dem Klima und die Betriebskosten bleiben stabiler im Vergleich zu fossil betriebener Heizungen.
- 30% Einkommensabhängiger Bonus
Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Gesamteinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.
- 20% Geschwindigkeitsbonus
Für den frühzeitigen Umstieg auf Erneuerbare Energien bis Ende 2028. Gilt zum Beispiel für den Austausch von Öl-, Kohle- oder Nachtspeicher-Heizungen sowie von Gasheizungen (mindestens 20 Jahre alt).
- Bis zu 70% Gesamtförderung
Die Förderungen können auf bis zu 70% Gesamtförderung addiert werden und ermöglichen so eine attraktive und nachhaltige Investition.
- Schutz für Mieterinnen und Mieter
Mit einer Deckelung der Kosten für den Heizungsaustausch auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat. Damit alle von der klimafreundlichen Heizung profitieren.
- 5%-Bonus für natürliches Kältemittel
Wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel (z.B. R290 Propan) betrieben wird.
Wichtige Hinweise
Seit Januar 2024 hat sich der Prozess zur Beantragung von Fördermitteln für BEG Einzelmaßnahmen grundlegend verändert, was für Fachhandwerker* und Endkunden gleichermaßen von Bedeutung ist.
- Registrierung bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA): Der erste Schritt im Antragsprozess für Fördermittel ist nun die einmalige Registrierung bei der DENA. Dies ist eine wichtige Voraussetzung, um im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgreich zu sein.
- Übertragung der technischen Daten: Eine wesentliche Neuerung betrifft die Übertragung der technischen Daten der Heizsysteme. Ab sofort liegt diese Aufgabe ausschließlich in den Händen der Fachhandwerker. Endkunden sind nicht mehr berechtigt, diese Daten zu übermitteln, was die Rolle des Fachhandwerkers im Prozess zusätzlich unterstreicht. Als Alternative können Energie-Effizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden, um diese Aufgabe zu übernehmen.
- Zuständigkeiten der Förderanträge: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist jetzt für alle Anträge bezüglich Heizsystemen zuständig. Für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung bleibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ihre Anlaufstelle.
Die neue Rolle der Fachunternehmen im
Förderantragsprozess bei der BAFA/KfW
Die neue Regelung sieht vor, dass die Übertragung der technischen Daten zum Bauvorhaben ab sofort und ausschließlich in den Händen der Fachhandwerker liegt. Endkunden sind nicht mehr berechtigt, diese Daten zu übermitteln, was die Rolle des Fachhandwerkers im Prozess zusätzlich unterstreicht. Als Alternative können Energie-Effizienz-Experten (EEE) hinzugezogen werden, um diese Aufgabe zu übernehmen.
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Fachunternehmerinnen und -unternehmer Förderanträge im Bereich "Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung" begleiten. Dazu wird ein Zugang zu den Prozessen der Durchführer (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie KfW) benötigt. Nach erfolgreicher Registrierung können Fachunternehmen dann die im Förderprozess notwendigen Informationen einreichen:
- Einhaltung der technischen Mindestanforderungen
- mit der Maßnahme erreichte Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes im Sinne einer Erhöhung der Energieeffizienz und/oder des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes
- voraussichtliche Kosten
- Alle wichtigen Informationen zum neuen Fachunternehmerantragsprozess entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Links:
Zugang für Fachunternehmerinnen und -unternehmer
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Kontrollierte Wohnraumlüftung nach DIN 1946-6 und DIN 18017-3
Förderung & Verordnungen
Die Bauweise von (Wohn-)Gebäuden hat sich in den letzten Jahren einem großen Wandel unterzogen und wurde durch immer mehr energiesparende Maßnahmen ergänzt. Inzwischen ist die Gebäudehülle so dicht, dass kaum noch Heizwärme ungenutzt aus dem Wohnraum entweichen kann. Gleichzeitig dringt jedoch keine ausreichende Frischluft von außen ins Gebäude ein. In der Folge gefährden Feuchtigkeit und der daraus resultierende Schimmel sowohl die Bausubstanz, als auch die Gesundheit der Bewohner. Aus diesem Grund regelt seit Dezember 2019 die DIN 1946-6 die neuen Standards zur Einhaltung des Luftwechsels.
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Das Regelwerk der DIN 1946-6 setzt voraus, dass in Neubauten oder in energetisch sanierten Gebäuden für das notwendige Maß einer durchgängigen Belüftung zu sorgen ist. Damit sollen vor allem Schimmelbefall oder Schadstoffbelastung in der Raumluft vorgebeugt werden. Eine gestellte Anforderung ist zum Beispiel die nutzerunabhängige Lüftung, sodass auch bei Abwesenheit der Bewohner ein ausreichender Luftaustausch stattfindet. Außerdem ist die Erstellung eines ausführlichen Lüftungskonzeptes für das Gebäude vorgeschrieben. Die DIN-Norm legt vier unterschiedliche Lüftungsstufen fest: Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Diese reichen von der ständigen nutzerunabhängigen Lüftung zur Vermeidung von Feuchteschäden (Stufe 1) und Hygieneeinhaltungen (Stufe 2), über die Lüftung bei Normalnutzung des Raumes (Stufe 3), bis zur intensiven Nutzung (Stufe 4, beispielsweise beim Kochen).
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Das Lüftungskonzept umfasst technische Daten des Gebäudes und klärt Fragen zu notwendigen Maßnahmen durch eine Lüftung. Altbauten weisen in vielen Fällen eine Bauweise auf, die nicht den heutigen energiesparenden Standards entsprechen. Anders bei Neubauten: Die dichte Bauweise beugt einem Entweichen der Heizluft erfolgreich vor, verhindert aber auch einen ausreichend hohen Frischlufteintrag. Deshalb haben Neubauten die Mindestanforderungen eines (ventilatorgestützten) Luftaustausches zu erfüllen. Aber auch weitreichende Sanierungen erfordern die Einhaltung der DIN 1946-6, sobald entweder mehr als 1/3 aller Fenster erneuert oder zumindest 1/3 des Daches gedämmt werden. Nach einer kompletten nachträglichen Dämmung der Gebäudehülle eines Altbaus gelten die gleichen Anforderungen der DIN-Norm, wie bei einem Neubau.
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ZEWOTHERM steht Ihnen mit Rat und Tat bei Planung und Installation dezentraler und zentrale Lüftungsanlagen zur Verfügung. Unsere ZEWO Air Systeme sind so konzipiert, dass Sie den Voraussetzungen der DIN-Norm entsprechen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung einer ventilatorgestützten Lüftung mit Zu- und Abluftsystem sowie eine optimale Energieeffizienz, hoher Schallschutz und die Bewahrung hygienischer Anforderungen.
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Neben der DIN 1946-6 gibt es die Norm DIN 18017-3. Diese beschreibt Regelungen zur Lüftung fensterloser Räume in Wohngebäuden. Darunter fallen Sanitärräume wie Bad und WC sowie Abstellräume und fensterlose Küchen. Ein Lüfter nach DIN 18017-3 muss unter anderem gewährleisten, dass keine Gerüche in andere Räume gelangen und die Feuchte fachgerecht abgeführt wird. Bei nutzerunabhängigem Betrieb benötigt die Lüftung einen dauerhaften Luftvolumenstrom von 40 m³/h. Bei bedarfsgeführten Anlagen liegt der Volumenstrom während der Nutzung bei 60 m³/h, wobei er in Zeiten geringen Luftbedarfs auch reduziert werden darf.
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Da fensterlose Räume in der Regel innengelegen sind, also nicht an der Außenwand eines Gebäudes liegen, kann die Frischluftzufuhr hier oft nicht direkt von außen erfolgen. Anders als die DIN 1946-6, die für Lüfter mit direktem Außenzugang zuständig ist, sieht die DIN 18017-3 daher vor, dass die Luftzufuhr über die angrenzenden Wohnräume (z.B. über die ZEWOTHERM ALD-Serie) gewährleistet wird. Sie enthält jedoch nicht die umfangreichen Regelungen der DIN 1946-6, wie beispielsweise die vier Lüftungsstufen oder Anforderungen zur Raumluftqualität.
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ZEWOTHERM bietet auch für besonders geruchs- und feuchtigkeitsbelastete Räume die optimale Lösung an. Unsere Badlüfter ER-EC und ER sind speziell auf innen liegende Bäder und Küchen zugeschnitten und entsprechen den Anforderungen der DIN 18017-3. Wir stehen Ihnen für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
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