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Wir stehen für Qualität und Nachhaltigkeit


Am 28.10.2008 wurde auf der Homepage der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) die erste „Kandidatenliste der Stoffe zur Aufnahme im Anhang XIV“ veröffentlicht und mehrmals erweitert. Sie enthält in ihrer aktuell gültigen Fassung von Juni 2024 insgesamt 241 „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHC). 

Hiermit bestätigen wir, dass nach heutigem Kenntnisstand keine der „besonders besorgniserregenden Stoffe“ in unseren Produkten und der Verpackungen vorhanden sind, die auf der Kandidatenliste der Europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgeführt sind. 

Kandidatenliste der ECHA: https://echa.europa.eu/de/cand...;

Wir kommen der Verpflichtung laut Artikel 33 der REACH Verordnung nach und teilen unseren Kunden umgehend mit, falls nach neuen Kenntnissen „besonders besorgnis-erregende Stoffe“ über dem Grenzwert von 0,1 % in unseren Produkten enthalten sind.

II. QNG-Konformität

Hiermit bestätigen wir, dass die von uns hergestellten Produkte und deren Verpackungen die Anforderungen respektive den Leitfaden der Bauprodukte (QNG-Anforderungskatalog, Anhangdokument 313 Pos. 12.1, 12.2,) in der QNG-Zertifizierung erfüllen.

III. Freiheit von teil/-halogenierten Treibmitteln sowie HBCD als Flammschutzmittel

Hiermit bestätigen wir, dass für die von uns hergestellten Produkte und deren Verpackungen zur Herstellung keine halogenierten oder teilhalogenierten Kohlenwasserstoffe bzw. Fluorkohlenwasserstoffe als (H-)FCKW und (H-)FKW verwendet werden. Ebenso bestätigen wir, dass unsere Dämmstoffe frei von HBCD als Flammschutzmittel sind und ein Polymeres Flammschutzmittel verwendet wird.

Grenzwerte PFAS ZEWO Verbundrohrsysteme

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, die in vielen Industrieprodukten verwendet werden und gesundheitsschädlich sein können. Die TrinkwV sieht vor, dass ab dem 12. Januar 2026 ein Summengrenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter (μg/L) für 20 PFAS-Substanzen gilt.

Ab 2028 gilt zusätzlich ein Summengrenzwert von 0,02 μg/L für vier spezielle PFAS-Substanzen (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA). Ab dem 12. Januar 2028 wird zudem ein reduzierten Bleigrenzwert von 5,0 μg/l im Trinkwasser vorgeschrieben. Produkte aus bestimmten bleihaltigen Legierungen dürfen ab diesem Datum nicht mehr in Wasserversorgungsanlagen verwendet werden. Die europäische Positivliste, die nur Materialien enthält, die den neuen Anforderungen entsprechen, gewährleistet, dass alle aufgeführten Materialien auch nach dem Stichtag sicher verwendet werden können. Das Umweltbundesamt (UBA) wird die Materialien kennzeichnen, die nicht mehr verwendet werden dürfen. 

Die ZEWO Press Fittinge aus Messing CW 617N sind bereits als konform gelistet, was durch regelmäßige Überprüfungen durch den DVGW bestätigt wird.

Ein umfangreiches, hochqualitatives Fitting-Sortiment, das dauerhaft für eine sichere Verbindungssystemtechnik für die einfache Installation von Sanitär- und Heizungsanlagen sorgt.

Die PPSU-Fittinge überzeugen jeden Anwender: Bei der Verarbeitung sorgt ein weißer PPSU-Führungsring für ein sicheres Verpressen auch in schwer zugänglichen Bereichen.

Das 5-schichtige Metallverbundrohr aus Kunststoff und Aluminium ist dauerhaft haltbar und sicher und eignet sich bestens für Installationen von Sanitär- und Heizungsanlagen.